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FÖRDERUNG und
FINANZIERUNG

Neben der Prüfung der technischen Voraussetzungen ist auch eine solide Finanzierung des Projekts wichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Förderung in Anspruch nehmbar. Es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten die PV-Anlage zu finanzieren und fördern zu lassen.

 

Um die richtige Förderung bzw. Finanzierung zu identifizieren ist vorab zu klären:

  • Privatgebäude oder Unternehmen

  • Neuanlage oder Erweiterung einer bestehenden Anlage

  • Anlagentyp (an das Stromnetz angeschlossen oder Inselanlage)

Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Förder- und Finanzierungsprogramme auf Bundes- und Länderebene für Sie zusammengestellt.

Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung wird nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und stellt ein politisches Instrument dar Anreize für den PV-Ausbau zu schaffen. Der Netzbetreiber vergütet den durch den Betreiber der PV-Anlage in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom. Die Einspeisevergütung wird regelmäßig neu berechnet und verändert sich daher kontinuierlich. Finanziert wird die Einspeisevergütung durch die EEG-Umlage die von privaten Haushalten und Gewerbeunternehmen gleichermaßen zu entrichten ist.

 

Eckdaten zum  Vergütunssatz:

  • Höhe abhängig von der Anlagengröße (< 10kWp, < 40kWp, < 100kWp)

  • relevant für die Höhe ist der Tag der Anmeldung der PV-Anlage

  • auf 20 Jahre festgeschrieben

  • nach Anmeldung nicht von Anpassungen betroffen

 

Die aktuell gültigen Fördersätze finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur

Bitte beachten Sie, dass für die Inanspruchnahme der Einspeisevergütung die Stammdaten der PV-Anlage im Marktstammdatenregister angemeldet werden muss!

Eigenverbrauch

Auch wenn es sich hier nicht um eine 'klassische' Förderung handelt, so bildet der Eigenverbrauch insbesondere bei Anlagen bis 10kWp Leistung großes Potential.

Der Kerngedanke ist, eine möglichst hohe Eigenverbrauchsquote zu erzielen und so wenig Strom wie möglich aus dem öffentlichen Stromnetz zu beziehen. Bei einem gegenwärtigen Strompreis i.H.v. ca. 30,0ct/kWh (brutto) und Stromgestehungskosten heutiger PV-Anlagen zwischen 3,5ct/kWh und 11,54ct/kWh (Stand 2019) resultiert eine Differenz, die direkt Ihrem Geldbeutel zu Gute kommt!

Steuerliche Abschreibung

Sind Sie Betreiber einer PV-Anlage und erzeugen Strom, den Sie einerseits selbst nutzen und andererseits in das öffentliche Stromnetz einspeisen, werden Sie aus Sicht der Finanzbehörden unternehmerisch tätig. Damit sind Sie steuerpflichtig.

Übersteigen Ihre jährlichen Umsätze den Freibetrag von 17.500€ nicht, können Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen und werden von dieser Umsatzsteuerpflicht befreit. In diesem Fall müssen Sie keine Umsatzsteuer auf Ihre Erlöse abführen, können jedoch auch nicht den Vorsteuerabzug nutzen. Diese Kleinerunternehmerregelung, sofern Sie sich dafür entschieden haben, können Sie nach sechs Jahren beenden und werden dann, wie nachfolgend beschrieben, behandelt.

Es kann sich lohnen diese Befreiung nicht in Anspruch zu nehmen, da Sie dann die Kosten für Anschaffung, Installation, Wartung und Reparatur sowie Betriebskosten steuerlich geltend machen können. Weiterhin sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt, d.h. Sie können die für Planung, Kauf und Installation der PV-Anlage gezahlte Umsatzsteuer mit der von Ihnen auf Einspeisung und Eigenverbrauch gezahlten Umsatzsteuer verrechnen.

Jedoch ist dies mit Bürokratie verbunden: das Finanzamt verlangt in den ersten beiden Jahren monatlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung und einmal pro Jahr die Umsatzsteuererklärung. Und Sie sind dazu verpflichtet eine Gewinn- u. Verlustrechnung aufzustellen. Dabei werden die Gewinne in der Einkommenssteuer versteuert, die Verluste wirken entsprechend steuermindernd.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Kredite

Föderdarlehen bieten günstige finanzielle Untersützung von Investitionsvorhaben im Bereich Erneuerbare Energien. Neben dem größten Träger, der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW), gibt es zahlreiche weitere Kreditinstitute wie Haus- und spezialisierte Umweltbanken. Die individuellen Voraussetzungen und Konditionen wie z.B. Förderhöhe, Auszahlung und Tilgung sind im Detail zu klären. Ein Auswahl der wichtigsten finden Sie hier:

Förderprogramme

Einige Bundesländer bieten ebenfalls Förderprogramme an. Auch wenn sich der Fokus in den letzten Jahren vermehrt auf die Bereiche Mieterstrom, E-Mobilität und Energiespeicher verlagert hat können für PV-Anlagen nach wie vor Förderungen in Form von Darlehen, Zuschüssen und Übernahme von Erstberatungskosten in Anspruch genommen werden.

Weitere mögliche Förderprogramme finden Sie hier.

Eine detaillierte Übersicht finden Sie in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und in der Datenbank des BINE Informationsdienstes.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Entscheidung hinsichtlich Finanzierung und Förderung. Sprechen Sie uns an!
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